„Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage bleibt auch nach der dritten Überarbeitung unnötig wie eine Ampel auf der Autobahn. Wir werden ihn im Bundestag ablehnen“, so Petra Sitte, technologiepolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag und Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“.
Das Bundesjustizministerium nimmt erneut Anlauf, ein Leistungsschutzrecht für Verleger einzuführen. So wurde gestern im Netz ein überarbeiteter Gesetzesentwurf bekannt, mit dem ausschließlich Anbieter von Suchmaschinen zur Gebührenabgabe verpflichtet werden sollen. Die Piratenpartei Deutschland lehnt auch diesen Vorschlag ab und fordert die Regierung auf, das Vorhaben Leistungsschutzrecht endgültig fallen zu lassen. Begründung: Das Leistungsschutzrecht wird zum Einzelfallgesetz und führt sich damit selbst ad absurdum.
"Der vorliegende Gesetzentwurf ist abzulehnen, da er eindeutig Klientelpolitik zugunsten der Medienkonzerne ist und die große Masse der Menschen, die sich aktiv im Internet bewegt, in eine unverhältnismäßige Rechtsunsicherheit treibt", so Petra Sitte, forschungs- und technologiepolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, mit Blick auf den heute öffentlich gewordenen Entwurf des Justizministeriums für ein "Leistungsschutzrecht für Presseverlage".
Die Polizei darf Journalisten das Fotografieren eines Einsatzes nicht einfach verbieten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. März 2012 entschieden. Es sei ein „Urteil im Sinne der Pressefreiheit“, sagte dazu der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Anlass war ein Rechtsstreit des „Haller Tagblatts“ mit dem Land Baden-Württemberg.
Der neue Branchenstandard bei der Codierung von Presseprodukten jeweils auf der Titelseite erleichtert den Einzelhändlern die Überprüfung jugendschutzrechtlicher Vorgaben. Die Gewährleistung eines effektiven Jugendschutzes für Presseprodukte an der Ladenkasse hat laut Bundesverband Presse-Grosso seit Beginn des Jahres große Fortschritte erzielt.
Heute informieren wir Sie über die von den großen Branchenverbänden beschlossenen Änderungen zur Verbesserungen des Jugendschutzes im Pressehandel. Hierzu wird bereits zum 01. Januar 2012 mit dem „Jugendschutz-Präfix" ein neuer Branchenstandard umgesetzt, der u.U. Änderungen Ihrer Strichcodes notwendig macht.
Der Axel Springer Auto Verlag hat vor dem Bundesgerichthof (BGH) einen Sieg errungen. 2003 hatte das Unternehmen die Zeitschrift „Automobil Test“ mit dem Untertitel „Automobil extra – Offroad“ auf den Markt gebracht. Dagegen hatte der Offroad Verlag, der die Zeitschrift „Offroad“ seit 1978 herausgibt, geklagt. Das oberste deutsche Gericht hat nun rechtskräftig festgestellt, dass der Titelbestandteil „Offroad“ seinerzeit zu Recht benutzt wurde und damit der Axel Springer Auto Verlag weder zur Unterlassung noch zum Schadensersatz verpflichtet ist. (AZ: IZR 44/07)
Der Axel Springer Auto Verlag hat einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest gewonnen. Die Stiftung Warentest hatte den Axel Springer Auto Verlag 2003 verklagt, weil sie eine Verwechslungsgefahr mit der zur AUTO BILD-Gruppe gehörenden Zeitschrift AUTO TEST und ihrer Zeitschrift „test“ befürchtete. Das Kammergericht Berlin hat nun in der Berufung die Klage in allen Punkten abgewiesen. Zur Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass der Begriff „Test“ Inhalte beschreibt und somit keine Verwechslungsgefahr zwischen den Titeln „test“ und AUTO TEST besteht. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Kammergericht nicht zugelassen. Das Urteil wird innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsbegründung rechtskräftig.
Der Berliner Verlag Egmont Ehapa feilt weiter an seinem Produkt-Portfolio. Eher bekannt durch Comics, wie die Disney Produkte „Micky Maus…weiterlesen...
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Seit Jahren sind Verschwörungstheorien auf dem Vormarsch. Eine zunehmende Desinformation sorgt nicht nur für eine Irreführung der Bevölkerung, sondern letztlich…weiterlesen...
In allen 27 EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Albanien und auch in der Türkei sind die Medienfreiheit und der Medienpluralismus weiterhin Gefahr und…weiterlesen...
Im Strafverfahren gegen den slowakischen Unternehmer Marian K. kam es nun vor dem Spezialgerichtshof in Pezinok (Slowakei) überraschend zu einem…weiterlesen...