„Ich erwarte von der Polizei, von Spezialkräften, von Hundertschaften, von einzelnen Beamten auch unter dem größten Stress und Druck im Einsatz, wie auch von ihren Vorgesetzten und Behördenleitungen, selbst von Geheimdiensten – und ganz besonders von der Politik, die hier die Spielregeln aufstellt – dass Reporter und Journalisten bei der Recherche nicht aufgehalten werden. Bei der Arbeit nicht behindert werden. Ganz im Gegenteil: dass ihnen geholfen wird. Dass sie geschützt werden.“ Das sei eine ganz konkrete Forderung, sagte der Präsident des BDZV, Dr. Mathias Döpfner, am 25. September 2018 in seiner Eröffnungsrede vor den über 400 Teilnehmern des Zeitungskongresses im Berliner ewerk. „Journalisten müssen bei ihrer Arbeit in Sicherheit sein.“
Ab dem 1. Januar 2019 gilt: Druckereien, die ihre Produkte verpackt und gewerbsmäßig an private Endverbraucher in den Verkehr bringen, müssen sich offiziell registrieren. Wer das nicht tut, riskiert Vertriebsverbote. Die Verbände Druck und Medien bieten daher branchenspezifische Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland an.
BILD Online wurde gerügt für die Veröffentlichung eines Beitrages unter der Überschrift „Vergewaltigung im Beisein von zwei Kindern?“, der über die Festnahme eines Mannes in Dortmund informiert. Ihm wird vorgeworfen, eine Bekannte vor den Augen zweier Kinder vergewaltigt zu haben. Beigestellt war dem Artikel ein Foto, das das Wohnzimmer des Opfers zeigt, in dem die Tat geschehen sein soll. In der Veröffentlichung dieses Bildes sieht der Presserat eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8, Richtlinie 8.8 Pressekodex, nach der der private Wohnsitz besonderen Schutz genießt.
Der Deutsche Presserat und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht sind sich einig, dass Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs grundsätzlich einen Anspruch auf Schutz durch die Polizei haben. Auf einer Plenumssitzung des Presserats am 19.09.2018 sagte Stahlknecht: „Die Pressefreiheit gilt immer und überall. Die Polizei sollte Journalisten, wenn es die Lage erforderlich macht, bei Ausübung ihres Berufs schützen, denn ihre Arbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie.“
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Springer-Konzernvorstand mit Mathias Döpfner an der Spitze auf, den Journalistinnen und Journalisten der Springer-Titel die Einkommenssteigerungen des neuen Gehaltstarifvertrags für Zeitungsjournalisten in vollem Umfang zukommen zu lassen.
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 16 Mio. Euro gegen die DuMont Mediengruppe GmbH & Co. KG, eine verantwortliche Person und einen Rechtsanwalt verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, eine verbotene Gebietsabsprache mit der Gruppe Bonner General-Anzeiger getroffenen zu haben. Die DuMont-Gruppe und die Gruppe Bonner General-Anzeiger hatten sich bereits im Dezember 2000 darüber verständigt, dass sich jeweils einer der beiden Zeitungsverlage in der Region Bonn aus bestimmten, vereinbarten Gebieten weitgehend zurückzieht. Das geschah durch eine spürbare Ausdünnung der lokalen Berichterstattung, teilweise auch durch Umstellung der Zustellung von Boten- auf Postzustellung.
Anlässlich des 30. Jahrestags der Geiselnahme von Gladbeck erinnert der Deutsche Presserat daran, dass Journalisten sich nicht zum Instrument von Kriminellen machen dürfen. „An der Information über Straftaten besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse. Es ist Aufgabe der Presse, darüber zu recherchieren und vom Ort des Geschehens unabhängig zu berichten“, so Volker Stennei, Sprecher des Deutschen Presserats. „Jedoch gibt es ethische Grenzen: Journalisten müssen stets ihre Beobachterrolle einhalten. Sie dürfen nicht eigenmächtig in das Geschehen eingreifen.“
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben die heutige Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission gegen das Marktverhalten von Google im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android begrüßt. „Mit dieser Entscheidung setzt die EU-Kommission ihren Kurs fort, europaweit marktbeherrschenden Digitalplattformen Grenzen aufzuzeigen“, erklärten Sprecherinnen der Verbände in Berlin.
Der Presserat rügt den RHEINNECKARBLOG für die Erfindung eines Terror-Anschlags. Unter der Überschrift „Massiver Terroranschlag in Mannheim“ hatte der Blog detailliert über einen Terroranschlag und ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes“ mit 136 Toten berichtet, die es gar nicht gegeben hatte. Die Redaktion gab an, der Text sei so übertrieben gewesen, dass jeder durchschnittliche Leser hätte stutzig werden müssen. Der Presserat folgt der Kritik der Beschwerdeführer, dass über den fiktionalen Charakter des Berichts erst hinter einer Bezahlschranke aufgeklärt wurde. Unabhängig von der Absicht, die die Redaktion mit dem erfundenen Bericht verfolgte, hat sie damit dem Ansehen der Presse massiv geschadet, befand der Presserat.
Die Verbände der Journalisten und Presseverleger haben im Vorfeld der für den 31. Mai 2018 geplanten Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses über die Anpassung des Berliner Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung eine ungeschmälerte Beibehaltung der Pressefreiheit für die Berliner Zeitungen und Zeitschriften angemahnt.
Die Verbände der Journalisten und Presseverleger haben im Vorfeld der für den 31. Mai 2018 geplanten Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses über die Anpassung des Berliner Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung eine ungeschmälerte Beibehaltung der Pressefreiheit für die Berliner Zeitungen und Zeitschriften angemahnt. Die Beibehaltung dieses sog. Presseprivilegs bedeutet, dass die journalistisch-redaktionelle Tätigkeit lediglich die Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datengeheimnis beachten muss und bei Nichtbeachtung gerichtlich durchsetzbaren Ansprüchen ausgesetzt ist. Hingegen ist eine Aufsicht über die Redaktionen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ausgeschlossen.
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