Am 27. April 2018 hat sich die Vereinigung der Medien-Ombudsleute e.V. gegründet. Die Ombudsleute von Zeitungen bekräftigen damit, dass es sich lohnt, sich als Ombudsmann, Leseranwalt oder Leserbotschafter für das eigene Medium einzusetzen. „Der Deutsche Presserat schätzt und unterstützt die Arbeit der Ombudsleute. Als Moderatoren zwischen Lesern und Redaktion ergänzen sie bereits unsere Arbeit und tragen dazu bei, medienethische Diskussionen anzustoßen und die Glaubwürdigkeit der Medien zu sichern“, so Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats.
Das Arbeitsgericht Hamburg hat am heutigen Mittwoch einen Unterlassungsantrag der Funke Frauenzeitschriften GmbH gegen den Deutschen Journalisten-Verband Hamburg zurückgewiesen.
BILD hatte unter dem Titel „Neue Schmutzkampagne bei der SPD“ über einen angeblichen Mailverkehr zwischen Juso-Chef Kevin Kühnert und einem Russen berichtet, der sich nachträglich als Satire-Aktion der Zeitschrift Titanic herausstellte. Obwohl die SPD in dem Artikel die angeblichen Mails ihres Juso-Chefs mit offensichtlichen Argumenten wie der falschen Endung der Email-Adresse dementierte, veröffentlichte BILD die Geschichte trotzdem.
Nicht-repräsentative Online-Umfragen müssen als solche gekennzeichnet sein. Das Plenum des Deutschen Presserats hat entschieden, dass derartige Votings ohne entsprechende Kennzeichnung die im Pressekodex definierte journalistische Sorgfaltspflicht verletzen. Allerdings verzichtet der Presserat auf eine Sanktion, weil es sich bei der behandelten Beschwerde um eine in der Form neue Fragestellung handelte. Auch die Redaktion hatte den Presserat ersucht, eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde der Fall nicht in einem der Beschwerdeausschüsse, sondern im Plenum bewertet.
Der Deutsche Presserat hat in Berlin seinen Jahresbericht vorgestellt. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse ist weiter gefragt, auch wenn die Zahl der Beschwerden leicht zurückgegangen ist: 1.788 Leserinnen und Leser wandten sich im vergangenen Jahr an den Presserat. 2016 gab es noch 1.851 Beschwerden. 2017 wurden 508 Beschwerden in den Ausschüssen bewertet und entschieden. 277 davon erwiesen sich als begründet. Die Verteilung der festgestellten Verstöße auf die Ziffern des Kodex blieb unverändert: Die ersten drei Plätze nahmen wie in den Vorjahren die Ziffern 2 (Sorgfaltsplicht), 7 (Trennung von Werbung und Redaktion) sowie Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) ein.
BILD hat beim Landgericht Köln eine wettbewerbs- und urheberrechtliche Klage gegen Focus Online eingereicht. Mit der Klage wendet sich BILD dagegen, dass Focus Online systematisch exklusive Bezahl-Inhalte von BILDplus abschreibt und zum Teil des eigenen Geschäftsmodells macht, das Journalismus reichweitenorientiert vermarktet. Grundlage der Klage ist die gezielte Behinderung des Geschäftsmodells von BILDplus sowie eine Verletzung des Datenbankrechts.
Journalisten- und Verlegerverbände geben ab dem 1. Januar 2018 wieder einen bundeseinheitlichen Presseausweis an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten aus.
Der Deutsche Presserat hat auf seinen Beschwerdeausschuss-Sitzungen am 5., 6. und 7. Dezember 2017 wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex vier öffentliche Rügen ausgesprochen.
Wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex hat der Presserat auf seinen Sitzungen am 12., 13. und 14. September 2017 insgesamt neun öffentliche Rügen ausgesprochen.
Der Deutsche Presserat hat auf seinen Beschwerdeausschuss-Sitzungen am 12., 13. und 14. Juni 2017 wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex insgesamt 3 öffentliche Rügen ausgesprochen. Gerügt wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8 Pressekodex wurde BILD Online. Die Redaktion hatte unter der Überschrift „Meine Freundin (31) wollte, dass ich sie töte!“ über die Gerichtsverhandlung gegen einen 22-jährigen Mann berichtet. Diesem wurde vorgeworfen, seine Freundin getötet zu haben. Durch die Angabe von Vornamen, abgekürzten Nachnamen und die Veröffentlichung von Fotos in dem Artikel wurden sowohl das Opfer als auch der Angeklagte eindeutig identifizierbar. Damit wurde gegen die Richtlinien 8.3. und 8.2 Pressekodex verstoßen.
Der Deutsche Presserat hat Leitsätze veröffentlicht, die die Regeln für die Kriminalberichterstattung in Richtlinie 12.1 des Pressekodex ergänzen. „Wir haben Kritik und Anregungen zu diesem Thema aus vielen Redaktionen aufgenommen und umgesetzt. Die Leitsätze sollen Entscheidungshilfen für die Anwendung der Regeln im Redaktionsalltag geben“, sagt Manfred Protze, Sprecher des Deutschen Presserats.
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