Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, BDZV, sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, VDZ, sind der Meinung, dass Google mit der Einführung eines so genannten Opt-In-Verfahrens das Leistungsschutzrecht anerkennt.
Das vom Bundestag beschlossene Leistungsschutzrecht bedeutet nach Einschätzung des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) gesamtwirtschaftliche Belastungen für alle Branchen. „Daran hat sich auch durch die leichte Entschärfung des Gesetzes nichts geändert“, erklärt Dr. Oliver Grün, BITMi-Präsident und Vorstand der GRÜN Software AG. Im Gegenteil: „Dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nun beschlossene Sache ist, ist eine Tragödie für den Innovationsstandort Deutschland.“
Als richtungsweisende Entscheidung haben der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) den heutigen Beschluss des Bundesrats zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage bezeichnet.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat erneut an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert, dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage am morgigen Freitag im Bundesrat in der vorliegenden Form ihre Zustimmung zu verweigern und den Vermittlungsausschuss anzurufen. So wie vom Bundestag verabschiedet, schade das Gesetz mehr als es nütze.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, dem Leistungsschutzrecht der Presseverlage im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.
In einem gleich lautenden Schreiben zahlreicher DJV-Landesverbände an ihre Landesregierungen werden die vom DJV befürchteten negativen Auswirkungen des Gesetzes insbesondere auf freie Journalisten betont. Kritik üben die DJV-Landesverbändevor allem an der fehlenden Klarheit des Gesetzes über die Kürze der Textbestandteile, die vom Leistungsschutzrecht ausgenommen blieben. Hier schaffe der Gesetzgeber Rechtsunsicherheit.
Ein erheblicher Mangel sei aber auch, dass die Freien die ihnen zustehende Beteiligung an den Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht selbst gegenüber den Verlagen durchsetzen müssten, heißt es in dem Schreiben: „Dies widerspricht der Lebenswirklichkeit, die wir tagtäglich in den Redaktionen erleben und die sich bei früheren Gelegenheiten wie bei der Verhandlung über angemessene Honorare bei Tageszeitungen gezeigt haben.“
Die einzige Gewähr dagegen wären gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, die durch eine Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden könnten. „Ich fordere die Ministerpräsidenten auf, ihrer Verantwortung für die Urheber gerecht zu werden“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Kippen Sie im Bundesrat das Leistungsschutzrecht.“ Der Bundesrat wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 22. März 2013 mit dem Gesetz befassen.
Auf ihrem Parteitag hat sich die schleswig-holsteinische CDU am Samstag gegen das Leistungssschutzrecht ausgesprochen. Hierauf weist die Initiative gegen ein Lesitungsschutzrecht (IGEL) heute auf ihrer Website hin.
Die deutschsprachigen Verlegerverbände haben heute in Wien in einer gemeinsamen Erklärung die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament aufgefordert, wesentliche medienpolitische Vorhaben entschiedener voranzutreiben. Dazu haben die deutschen, schweizerischen, luxemburgischen und österreichischen Verlagsvertreter einen Forderungskatalog mit fünf Eckpunkten vorgelegt.
In einer im Internet veröffentlichten Erklärung nehmen Geschäftsführung und Redaktion des Heise-Verlages, Hannover, Stellung zu dem in der Diskussion stehenden Leistungsschutzrechtes. Das bestehende Zitierrecht dürfe nicht gefährdet werden, so der Verlag.
Die Piratenpartei kritisiert den schwachen Auftritt der Opposition bei der Abstimmung zum Leistungsschutzrecht (LSR) und fordert den Bundesrat auf, sein Veto einzulegen.
Der Hightech-Verband BITKOM hat das heute im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverlage erneut scharf kritisiert. „Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Regierungskoalition habe sich in dieser Frage leider weitgehend erkenntnisresistent gezeigt. Rohleder: „Die Internetwirtschaft, die Internetnutzer und selbst viele Journalistenverbände lehnen das Leistungsschutzrecht aus guten Gründen ab.“
Mit dem Beschluss zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat der Deutsche Bundestag heute eine Rechtslücke geschlossen. Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt. Das erklärten VDZ und BDZV Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger heute in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Der Berliner Verlag Egmont Ehapa feilt weiter an seinem Produkt-Portfolio. Eher bekannt durch Comics, wie die Disney Produkte „Micky Maus…weiterlesen...
Die Geschichte der Schwangerschaftsmagazine ist lang. Das international agierende Medien- und Techunternehmen Burda mit Sitz in Offenburg und München sowie…weiterlesen...
Seit Jahren sind Verschwörungstheorien auf dem Vormarsch. Eine zunehmende Desinformation sorgt nicht nur für eine Irreführung der Bevölkerung, sondern letztlich…weiterlesen...
In allen 27 EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Albanien und auch in der Türkei sind die Medienfreiheit und der Medienpluralismus weiterhin Gefahr und…weiterlesen...
Im Rahmen einer Europareise trifft der chinesischen Außenminister Wang Yi heute in Berlin auf Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD). Politiker, Bürgerrechtler…weiterlesen...